..Mit dem Wetter hat die kalte Progression nichts zu tun, dennoch liegt sie zum frostigen Jahresanfang 2024 wieder als Thema in der Luft. Denn: Sie soll weiter abgebaut werden. Was genau aber ist die „kalte Progression“? Damit wird das Phänomen beschrieben, dass Menschen trotz Lohnsteigerungen weniger Geld zur Verfügung haben.

Um dies zu verhindern, wurde bereits im September 2022 das Inflationsausgleichsgesetz beschlossen, dessen erste Stufe am 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist. Seit dem 1. Januar 2024 gilt nun die zweite Stufe. So steigt der steuerliche Grundfreibetrag, jenes Einkommen, bis zu dem keine Einkommensteuer gezahlt werden muss, um 696 Euro auf 11.604 Euro. Vorher betrug dieser Betrag 10.908 Euro. Der Spitzensteuersatz greift nun erst ab 66.761 Euro.

Darüber hinaus wird der Kinderfreibetrag erhöht, der allerdings für einige Verwirrung sorgt. Da ursprünglich nur ein Anstieg auf 6.384 Euro geplant war, jetzt aber rückwirkend eine Erhöhung auf 6.612 Euro verabschiedet werden soll, kursieren verschiedene Summen. Aktuell (16. Januar 2024) gibt beispielsweise die Bundesregierung auf ihrer Webpräsenz noch 6.384 Euro an; das Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend hingegen schon 6.612 Euro.

Keine Konfusion besteht hingegen um die Soli-Freigrenze, die 2024 erneut steigt, diesmal auf 18.130 Euro. Davon profitieren all jene, die bislang aufgrund ihres Einkommens noch nicht oder nicht vollständig vom Soli befreit waren.

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