Kommt jetzt deutschlandweit die Wasserverbrauchsteuer? So weit sind wir noch lange nicht, aber die Herausforderungen des Klimawandels werfen ihre Schatten voraus. Die Stadt Wiesbaden hatte bereits im Jahr 2023 die Einführung einer Wasserverbrauchsteuer beschlossen, welche das Hessische Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz aufheben ließ. Dagegen zog die Stadt Wiesbaden wiederum vor das Verwaltungsgericht, das der Klage stattgegeben hat: Die Erhebung einer Wasserverbrauchsteuer ist demnach nicht zu beanstanden.

Die Wiesbadener Wasserverbrauchsteuer sieht vor, dass auf jeden verbrauchten Kubikmeter Trinkwasser eine Steuer von 0,90 Euro erhoben wird. Dieser so genannte „Wassercent“ soll von den lokalen Wasserversorgungsunternehmen bei den Wasserabnehmern zusammen mit den Gebühren und Entgelten eingezogen und an die Stadt abgeführt werden. Neben der Finanzierung des kommunalen Haushalts soll die Steuer Anreize schaffen, sparsam mit Wasser umzugehen. Laut des Verwaltungsgerichts gäbe es keinen geltenden Rechtsgrundsatz, der die Besteuerung lebensnotwendiger Güter wie Trinkwasser verbietet. Zudem sei die Höhe der Steuer geeignet, um Lenkungseffekte zu erzielen, ohne zu einer „erdrosselnden Wirkung“ zu führen.

Ob das Wiesbadener Modell Schule macht, wird sich zeigen. Kritiker warnen vor einer zusätzlichen Belastung für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie für die Wirtschaft. Befürworter hingegen sehen darin ein wichtiges Signal für mehr Umweltverantwortung. Das Land Hessen kann innerhalb eines Monats nach Zustellung des vollständigen Urteils Berufung vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof einlegen.