Zur Bekämpfung groß angelegter Steuerhinterziehung hat die Bundesregierung am 8. August 2025 beschlossen, die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege bei Banken, Versicherungen und Wertpapierinstitute auf zehn Jahre zu verlängern.
Buchungsbelege spielen eine zentrale Rolle bei der Aufklärung von Sachverhalten in Verfahren zu Steuerhinterziehung und der Bekämpfung von Schwarzarbeit. Die gesetzliche Aufbewahrungspflicht dient daher nicht nur der Dokumentation, sondern auch der Sicherung von Beweismitteln. Zudem können daraus wertvolle Hinweise auf missbräuchliche Steuergestaltungen oder gezielte Steuervermeidung gewonnen werden.
Da Banken, Versicherungen und Wertpapierinstitute ihre Buchungsbelege sehr häufig in digitaler Form aufbewahren, ist von einem sehr viel geringeren Erfüllungsaufwand auszugehen. Für die restlichen Steuerpflichtigen gilt für Buchungsbelege weiter die Aufbewahrungsfrist von acht Jahren.