Die Entscheidung liegt auf dem Tisch! Die Mehrwertsteuersenkung für die Gastronomie wird in Deutschland bis zum 31. Dezember 2023 verlängert und soll Gastronomie-Betriebe weiterhin entlasten. Während der Corona-Pandemie war die Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie von 19% auf 7% reduziert worden. Ursprünglich galt diese Regelung, die den Verkauf von Getränken nicht einschließt, bis Ende 2022.
Die Verlängerung trägt dem dem geänderten Verhalten der Gäste Rechnung. Im Bericht des Haushaltsausschusses heißt es dazu: „Durch die Corona-Pandemie sind Verhaltensänderungen bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern eingetreten, die eine stärkere Substituierbarkeit von geliefertem oder mitgenommenem Essen und z. B. gelieferten Kochboxen mit dem Essen in einem Gastronomiebetrieb nahelegen. Da geliefertes oder mitgenommenes Essen dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegt, ist es zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen geboten, die Steuersatzermäßigung für Gastronomieleistungen zu verlängern.“
Auch uns als Steuerberatungsgesellschaft ist sehr bewusst, dass die Corona-Pandemie bei vielen Restaurants und Cafés Spuren hinterlassen hat. Die gestiegenen Energiekosten erschweren eine Verbesserung der Situation. Wir wollen Gastronomen mit unserer Erfahrung und Expertise in Steuerfragen entlasten und ein vertrauensvoller Partner sein, der Fragen beantworten und Lösungen serviert.