Unsere Leistungen für ausländische Unternehmen

Wir eröffnen Ihnen die deutsche Steuerwelt

Der Blick über die Grenze bietet spannende Perspektiven. Unser nahe an den Niederlanden gelegene Standort Nordhorn hat unserer Steuerberatungsgesellschaft über die Jahre immer wieder die Möglichkeit geboten, Unternehmen aus der europäischen Nachbarschaft bei ihrem Engagement in Deutschland zu unterstützen. Wir betrachten uns daher in diesem Bereich als erfahren und freuen uns, auch in Zukunft niederländische Firmen in steuerlicher Hinsicht nach Deutschland zu begleiten. Dabei tun sich verschiedene Wege auf, wie die Errichtung einer Betriebsstätte in Deutschland oder die Gründung einer Tochtergesellschaft. Wir beraten vollumfänglich.

Mit gegenseitigem Verständnis, der wohl wichtigsten Basis für eine erfolgreiche Partnerschaft, entlasten wir Sie bei Themen wie der Lohnsteuer, Umsatzsteuer, Einkommensteuer und Körperschaftssteuer in Deutschland, erstellen Jahresabschlüsse nach hiesigem Recht und vertreten Sie gegenüber den deutschen Steuerbehörden. Gemeinsam überwinden wir Hürden so zielgerichtet, dass Sie bequem in der deutschen Steuerwelt ankommen.

Planen Sie ein Engagement in Deutschland? Sprechen Sie uns gerne an und vereinbaren Sie einen unverbindlichen Ersttermin mit uns. We kijken ernaar uit u te ontmoeten.

 

Betriebsstätte

Im Prinzip ein Fall für uns

Der deutsche Fiskus definiert eine Betriebsstätte als feste Geschäftseinrichtung, die auf Dauer unternehmerischen Tätigkeiten dient. Dazu zählen unter anderem Fabrikationsstätten, Warenlager sowie Ein- und Verkaufsstellen. Betreibt ein niederländisches Unternehmen eine Betriebsstätte in Deutschland, greift in der Regel das Betriebsstättenprinzip, nach welchem Gewinne üblicherweise in dem Land zu versteuern sind, in dem diese Einkünfte erzielt werden. Der deutsche Staat besteuert somit jene Gewinne, die sich der Betriebsstätte auf deutschem Boden zuordnen lassen. Die Betriebsstätte stellt dabei rechtlich keine selbstständige Einheit dar, sondern gilt als Teil des gesamten Unternehmens. Bevor wir dieses spannende Thema noch differenzierter ausführen, sprechen wir lieber Klartext: Wenden Sie sich direkt an Fachleute wie uns.

Wir kennen uns mit Betriebsstätten aus, beraten professionell, umsichtig und persönlich. Mit Ihren steuerlichen Fragen sind Sie bei uns immer an der richtigen Adresse, wir betrachten es als unsere Aufgabe, Sie so zu entlasten, dass Sie sich über Landesgrenzen hinweg erfolgreich Ihren Kernkompetenzen widmen können.

Tochtergesellschaft

Wenn die Mutter mit der Tochter

Anders als beispielsweise die Betriebsstätte ist ein Tochterunternehmen rechtlich unabhängig vom Mutterunternehmen, bleibt aber wirtschaftlich mit diesem verbunden. Eine bestimmte Rechtsform ist für Tochtergesellschaften nicht vorgegeben, wir können Sie entlang des gesamten Alphabets von GmbH über KG bis AG beraten.

Grundsätzlich gelten für ausländische Gründer von Tochterunternehmen in Deutschland die deutschen Richtlinien. Sie können sich sicher sein, dass wir mit diesen bestens vertraut sind. 

Wollen Sie eine Tochtergesellschaft in Deutschland gründen oder führen Sie bereits eine solche und sehen sich nun mit der Steuerthematik konfrontiert? Dann freuen wir uns, wenn Sie Kontakt mit uns aufnehmen. Wir setzen unsere ganze Erfahrung, unsere Fachkenntnis und unser Engagement ein, um Sie spürbar zu entlasten. 

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    STRATEN & KOLLEGEN GMBH
    Steuerberatungsgesellschaft &
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    Haus der Wirtschaft
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