Menschen mit einer Behinderung steht je nach Grad ihrer Behinderung mit dem Behindertenpauschbetrag ein Freibetrag zu. Ab dem 1. Februar 2021 haben sich Pauschbeträge für behinderte Menschen verdoppelt. 

Als Steuerberatungskanzlei kennen wir uns mit den neuen Gegebenheiten aus und unterstützen Sie im Austausch mit dem Finanzamt. Sie sparen somit sehr viel Zeit und Nerven ein. Wir begleiten Sie sicher und fachkompetent bei den Anträgen. 

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