Für Menschen, die sich beruflich verändern, geht dieser Schritt in einigen Fällen noch mit einer weiteren großen Umstellung einher: einem Umzug in ein neues Zuhause. Bei aller Freude über den neuen Lebensabschnitt ist ein Umzug nicht eben billig, es fallen eine Reihe von Kosten an. Die gute Nachricht zwischen all den Pappkartons,gestressten Umzugshelfern und Dingen, die man eigentlich schon immer wegwerfen wollte, dann aber doch wieder mitnimmt: Die Kosten eines beruflichen Umzugs können als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden!
Zu diesen absetzbaren Kosten zählen die Aufwendungen zum Einpacken,Transportieren und Auspacken des Umzugsguts, die Reisekosten zur Umzugsvorbereitung, die Umzugsreise selbst sowie Auslagen zum Erhalt einer Wohnung, beispielsweise Maklerkosten.
Ein Umzug gilt auch dann als beruflich bedingt, wenn er auf Wunsch des Arbeitgebers erfolgt oder die tägliche Fahrzeit zur Arbeit um mindestens 1 Stunde reduziert.
Wenn Sie zuletzt beruflich umgezogen sind oder einen solchen Umzug planen, müssen wir zwar gestehen, dass wir Ihnen nicht beim Packen und Schleppen helfen, in allen Steuerfragen stehen wir aber bereit. Sie brauchen kurzfristig einen Termin? Das ist kein Problem, wir finden als verlässlicher und flexible Steuerberater eine Lösung.