Der Jahreswechsel ist in Deutschland traditionell nicht nur mit Sekt und Feuerwerk verbunden, sondern auch mit Neuerungen im Bereich Steuern, Gesetze und Finanzen. Ein Thema sticht dabei zu Beginn des Jahres 2023 heraus: Das berühmte und wohl auch etwas berüchtigte Hartz IV hat ausgedient. Die Grundsicherung für Arbeitssuchende heißt jetzt Bürgergeld und soll es Menschen im Leistungsbezug ermöglichen, sich stärker auf Qualifizierung, Weiterbildung und Arbeitssuche zu konzentrieren. Die Unterstützung erhöht sich um etwa 50 Euro monatlich und wird 2024 voraussichtlich noch einmal steigen.
Ebenfalls erhöht wird das Kindergeld: Eltern erhalten für jedes Kind nun 250 Euro pro Monat. Familien mit niedrigem Einkommen werden zusätzlich durch einen Sofortzuschlag und die Erhöhung des Kinderzuschlags entlastet.
Die Grenze für so genannte Midijobs wird auf 2.000 Euro angehoben. Bis zu diesem Einkommen zahlen Midijobber geringere Beiträge in die Sozialversicherungen ein als regulär Beschäftigte. Der erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld wurde noch einmal um sechs Monate bis zum 30. Juni 2023 verlängert.
Eine „Doppelbesteuerung“ der Renten findet nicht mehr statt. Ab Januar 2023 können Beschäftigte zwei Jahre früher als ursprünglich geplant ihre Rentenbeiträge komplett von der Steuer absetzen. Gute Nachrichten gibt es auch für Besitzer von Solaranlagen oder solche, die es werden wollen. Die Anschaffung einer Photovoltaik Anlage ist im Jahr 2023 ohne Mehrwertsteuer möglich. Wer mit einer kleinen Photovoltaikanlage auf dem Dach Geld verdient, ist außerdem von der Einkommensteuer befreit. Ausschlaggebend dafür ist die Bruttoleistung, die bei Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Gebäuden ohne Wohnraum maximal 30 Kilowatt betragen und bei Mehrfamilienhäusern maximal 15 Kilowatt pro Einheit betragen darf.
Der Abgabesatz in der Künstlersozialversicherung erhöht sich von 4,2 auf 5,0 Prozent. Dafür werden Kunst- und Kulturschaffende besser sozial abgesichert, etwa beim Versicherungsschutz für Berufsanfänger in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) muss bei den Krankenkassen zukünftig elektronisch abgerufen werden. Der Arzt übermittelt zuvor die Daten zur AU elektronisch an die Krankenkasse. Hier erfahren Sie mehr dazu, auch zu unserem zukünftiges Vorgehen bei Lohnmandanten.
Sollten Sie sich für das Jahr 2023 noch keine guten Vorsätze überlegt haben, wie wäre es damit, sich den Stress rund um Steuern zu ersparen und auf einen professionellen Steuerberater zu vertrauen? Wir freuen uns auf Sie!
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