Grundsätzlich sind wir ja alle für die Digitalisierung, nur das man Zeit und Mühen in sie investieren muss, bremst die Euphorie etwas. So geht es im Moment vielen Unternehmen mit der E-Rechnung, die ab dem 1. Januar 2025 zur Pflicht in Deutschland wird. Sie bringt zweifellos Vorteile, bedeutet aber zunächst eine Umstellung, die viele Frage aufwirft.
Was ist eine E-Rechnung?
Als E-Rechnung gelten grundsätzlich nur Rechnungen, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen werden, z. B. im XML-Format. Sie müssen den Vorgaben der Norm EN-16931 entsprechen. Rechnungen im PDF-Format werden nicht mehr als elektronische Rechnung anerkannt und stehen auf einer Stufe mit der Papierrechnung.
Wann geht es los mit der E-Rechnung?
Die E-Rechnung gibt es natürlich schon länger. Als Stichtag für ihre verpflichtende Einführung wird immer wieder der 1. Januar 2025 genannt, das stimmt aber nur teilweise. Ab dem 1. Januar 2025 sind alle Unternehmen unabhängig von ihrer Größte erst einmal nur zum Empfang von E-Rechnungen verpflichtet. Die Verpflichtung zur Ausstellung von E-Rechnungen beginnt für alle Unternehmen, deren Vorjahresumsatz mehr als 800.000 Euro betragen hat, am 1. Januar 2027. Erst ab dem 1.Januar 2028 müssen alle Unternehmen E-Rechnungen für B2B-Leistungen ausstellen. Für Kleinstrechnungen bis 250 Euro brutto muss keine E-Rechnung ausgestellt werden.
Für wen gilt die Pflicht zur E-Rechnung?
Hier gibt es keine Ausnahmen. Die Pflicht zur E-Rechnung gilt für alle B2B-Leistungen, egal ob zwischen Selbstständigen, Kleinunternehmern oder Landwirten.