Als Folge der Corona-Krise haben 2020 in Deutschland mehr Menschen als je zuvor Kurzarbeitergeld bezogen. Dieses historische Kapitel schlägt 2021 eine neue Seite auf, die den Titel trägt: Die Steuererklärung in Zeiten des Kurzarbeitergeldes. Es ist wichtig zu wissen, dass Arbeitnehmer, die mindestens 410 Euro Kurzarbeitergeld in einem Jahr erhalten haben, im darauffolgenden Jahr zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind. Dies betrifft 2021 somit mehr Menschen als je zuvor in Deutschland. Logisch.
Sehr viele Menschen, die bisher ihre Steuererklärung abgeben konnten, aber nicht mussten, sind nun erstmals in ihrem Arbeitsleben dazu verpflichtet. Bis zum 31. Juli 2021 muss die Steuerklärung beim Finanzamt eingegangen sein. Das kann ein bisschen einschüchternd wirken oder einfach nur als lästig empfunden werden, jeder Charakter ist verschieden. Dies zeigt sich in Zeiten, die ein wenig anders sind, ganz besonders. Achtung, die Abgabefrist hat sich geändert.
Wir haben als Steuerberatungsgesellschaft immer viel Wert darauf gelegt, Privatleute persönlich, kompetent und nah in allen Steuerfragen zur Seite zu stehen. Sprechen Sie einfach mit uns! Sie erreichen uns unter der Rufnummer (0) 5921 72988 62. Unser Standort ist Nordhorn, unser Blick geht in die gesamte Grafschaft Bentheim, ins Emsland und Umgebung.