In Bezug auf die neue Wirtschafts-Identifikationsnummer möchten wir mit drei guten Nachrichten beginnen: Sie muss nicht beantragt werden, es fallen keine Kosten an und es gibt mit W-IdNr. bereits eine Abkürzung für den etwas sperrigen Namen. Was aber genau hat es mit dieser Nummer auf sich? Ab November 2024 wird stufenweise jedem in Deutschland wirtschaftlich Tätigen zur eindeutigen Identifizierung in Besteuerungs- und Verwaltungsverfahren eine W-IdNr. zugewiesen. Elektronische Datenverarbeitungen sollen so registerübergreifend verbessert und wirtschaftlicher gestaltet werden. Sie bildet die Grundlage für das geplante Unternehmensbasisdatenregister.

Die W-IdNr. besteht aus den Buchstaben „DE“, neun Ziffern und einem durch einen Bindestrich getrennten fünfstelligen Unterscheidungsmerkmal. Sie entspricht damit im Aufbau der USt-IdNr, ergänzt um das fünfstellige Unterscheidungsmerkmal. Die W-IdNr. ersetzt die die USt-IdNr. nicht, welche wie bisher zu verwenden ist. Die elektronischen Steuererklärungsvordrucke werden nach und nach um die Angabe der W-IdNr. erweitert. Bis zum Abschluss der initialen Vergabe am 31. Dezember 2026 ist die Angabe der W-IdNr. und des Unterscheidungsmerkmals in den elektronischen Vordrucken nicht verpflichtend.

Wirtschaftlich Tätige mit vorhandener USt-IdNr. oder ihre steuerlichen Berater.erhalten kein Mitteilungsschreiben zur W-IdNr. Für wirtschaftlich Tätige ohne USt-IdNr., die bereits umsatzsteuerlich erfasst oder Kleinunternehmer sind, erfolgt die elektronische Mitteilung direkt oder an ihren Steuerberater voraussichtlich ab November 2024.