Die im Jahr 2020 eingeführte Belegausgabepflicht zur Bekämpfung von Steuerbetrug stand von Anfang an in der Kritik: Hoher bürokratischer Aufwand und tonnenweise Restmüll durch Thermopapier prägten den Alltag im Handel und in der Gastronomie. Nun steuert der Gesetzgeber um. Das Bundeskabinett hat im September 2026 einen Gesetzentwurf beschlossen, der die generelle Papierbon-Pflicht zum 1. Januar 2028 abschafft und durch eine rein digitale Belegbereitstellung ersetzt.

Für Unternehmer und Kassenbetreiber bedeutet dies eine spürbare Entlastung, bringt aber auch neue Anforderungen an die digitale Kasseninfrastruktur mit sich.

Die Neuregelung ab 2028 im Überblick

  • Standardmäßig digital: Ab dem 1. Januar 2028 entfällt die Pflicht, den Kassenbon automatisch auf Papier auszudrucken. Der Beleg wird stattdessen elektronisch (z. B. als QR-Code auf einem Kundendisplay, per E-Mail oder über ein App-System) bereitgestellt.
  • Papierbon nur noch auf Wunsch: Der zivilrechtliche Anspruch von Kunden auf eine Quittung bleibt unberührt. Verlangt ein Kunde explizit einen Papierbeleg, muss dieser weiterhin verfügbar sein.
  • Stärkung digitaler Systeme: Im Zuge der Reform werden die Anforderungen an elektronische Aufzeichnungssysteme weiter verschärft, um eine lückenlose digitale Kassenführung zu gewährleisten.