Ab dem Jahr 2026 werden Steuerbescheide in Deutschland grundsätzlich digital bekannt gegeben. Damit setzt der Gesetzgeber einen weiteren Schritt zur vollständigen Digitalisierung des Besteuerungsverfahrens um.
Künftig können Finanzbehörden Steuerbescheide elektronisch bereitstellen, auch ohne vorherige Zustimmung der Steuerpflichtigen. Die elektronische Bekanntgabe wird damit zur Regel, die Zustellung in Papierform zur Ausnahme. Wer weiterhin Papierbescheide erhalten möchte, kann der digitalen Bekanntgabe jedoch formlos widersprechen. Dieser Widerspruch gilt dauerhaft, kann aber auch jederzeit widerrufen werden.
Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft die Fristen: Ein digital bereitgestellter Bescheid gilt vier Tage nach seiner Bereitstellung als bekannt gegeben. Ab diesem Zeitpunkt beginnen beispielsweise Einspruchsfristen zu laufen, unabhängig davon, ob eine Benachrichtigung über den Abruf eingegangen ist.
Die Umstellung auf digitale Steuerbescheide bietet die Chance, Abläufe zu verschlanken und die Effizienz zu steigern. Für uns als Steuerkanzlei bedeutet dies, dass künftig eine noch sorgfältigere Fristenkontrolle und ein verlässlicher digitaler Abrufprozess notwendig werden.