Nun also doch! Es wurde bereits vielfach darüber spekuliert, dass die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung, die ursprünglich bis zum 31. Oktober 2022 festgesetzt war, verlängert werden könnte. Seit dem 13. Oktober ist es offiziell: Für die Grundsteuererklärung haben Besitzer von Grundstücken jetzt bis zum 31. Januar 2023 Zeit!

Blicken wir noch einmal kurz zurück: 2018 hat das Bundesverfassungsgericht die alten Berechnungen der Grundsteuer gekippt und das Bundesfinanzministerium damit vor die Aufgabe gestellt, eine Grundsteuerreform durchzusetzen, die bis 2025 abgeschlossen sein muss. In der Zeit vom 1. Juli 2022 bis zum 31. Oktober 2022 sollten die Besitzer von Grundstücken ihre reformierte Grundsteuererklärung digital beim Finanzamt einreichen. Steuerberater wie wir mussten uns darauf einstellen, viele Menschen waren aber verständlicherweise überfordert. Auch technisch lief nicht alles reibungslos.

Mit der von den Finanzministern der Länder beschlossenen Verlängerung erhalten Grundstücksbesitzer eine kleine Verschnaufpause, die aber nicht zur Gemütlichkeit einlädt. Aufgeschoben ist eben nicht aufgehoben! Wenn Sie Ihre Grundsteuerkerklärung noch nicht abgegeben haben und auf entlastende Unterstützung zurückgreifen möchten, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf!  Gerne erstellen wir Ihre neue Grundsteuererklärung und reichen diese digital beim Finanzamt ein.

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