2018 hat das Bundesverfassungsgericht die alten Berechnungen der Grundsteuer gekippt und das Bundesfinanzministerium damit vor die Aufgabe gestellt, eine Grundsteuerreform durchzusetzen, die bis 2025 abgeschlossen sein muss. Entwickelte sich dieses ambitionierte Projekt bisher weitestgehend im Hintergrund, sind Grundstückseigentümer nun direkt zum Handeln verpflichtet.

In der Zeit vom 1. Juli 2022 bis zum 31. Oktober 2022 müssen die Besitzer von Grundstücken ihre reformierte Grundsteuererklärung digital beim Finanzamt einreichen. Für jedes im Besitz befindliche Grundstück – Ferienimmobilien und Baugrundstücke eingeschlossen – ist eine separate Steuererklärung abzugeben. Insgesamt müssen in Deutschland im Zuge der Reform knapp 36 Millionen Grundstücke neu bewertet werden. Dabei wird die Grundsteuer auch zukünftig in den drei Schritten Wert x Steuermesszahl x Hebesatz berechnet. Neu ist unter anderem die Grundsteuer C, mit der Gemeinden für unbebaute Grundstücke einen höheren Hebesatz festlegen können, um finanzielle Anreize zur Schaffung von Wohnraum zu setzen.

Als verlässlicher Partner haben wir sehr früh damit begonnen, uns auf die Neubewertung der Grundstücke vorzubereiten, uns das Fachwissen anzueignen und die technischen Voraussetzungen zu schaffen. Entsprechend können wir Sie sofort unterstützen und entlasten. Gerne erstellen wir Ihre neue Grundsteuererklärung und reichen diese digital beim Finanzamt ein. Warten Sie nicht, kontaktieren Sie uns.

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