Während der Corona-Pandemie wurde die Mehrwertsteuer für Speisen in Restaurants von 19% auf 7% gesenkt. Diese Maßnahme, die  den Verkauf von Getränken nicht einschließt, soll bis Ende 2023 in Kraft bleiben. Die CDU/CSU-Fraktion hat sich dafür eingesetzt, diesen ermäßigten Umsatzsteuersatz dauerhaft beizubehalten – ohne Erfolg. Der entsprechende Antrag fand Ende September keine Mehrheit im Bundestag und wurde mit 367 zu 284 Stimmen bei fünf Enthaltungen abgelehnt.

Ihren Antrag hatte die CDU/CSU-Fraktion mit der durch die Corona-Pandemie bedingten Verhaltensänderungen der Konsumenten begründet, die sich demnach verstärkt Essen liefern lassen oder es abholen, statt in Restaurants zu speisen. Geliefertes Essen unterliegt grundsätzlich dem ermäßigten Umsatzsteuersatz. Mit der dauerhaften Senkung für Speisen in Restaurants sollte Wettbewerbsverzerrungen vermieden werden. Auch gestiegene Energie- und Einkaufspreise für Restaurants wurden als Gründe für eine dauerhafte Senkung angeführt.

Das Hauptargument für die Ablehnung durch die Mehrheit war das Haushaltsdefizit. Die Einführung einer dauerhaften Ermäßigung würde naturgemäß zu Mindereinnahmen für den Staat führen. Für Gastronomen ist diese Entscheidung zweifellos enttäuschend und zeigt, dass die Gastronomie sich weiterhin anpassen und innovativ sein muss, um Herausforderungen zu meistern. Als Steuerberatungsgesellschaft haben wir großen Respekt für Gastronomen, die eine lebendige Restaurantkultur aufrechterhalten, und wollen mit unseren Dienstleistungen unterstützen.

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