Seit dem Jahr 2021 müssen rund 90% der steuerpflichtigen Bürger in Deutschland den Solidaritätszuschlag nicht mehr zahlen. Eine vollständige Abschaffung des so genannten „Soli“ hat das Bundesverfassungsgericht nun aber abgelehnt. Sechs FDP-Politiker hatten geklagt und dies damit begründet, dass der Zweck der Abgabe weggefallen sei. Das Bundesverfassungsgericht sieht dies anders und erklärt die Abgabe auch in ihrer jetzigen, abgespeckten Form, für verfassungsgemäß.
Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass der Bund weiterhin einen zusätzlichen Finanzierungsbedarf durch die deutsche Wiedervereinigung habe. Die Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag betrugen für den Bund zuletzt rund 12,6 Milliarden Euro jährlich.
Eingeführt wurde der Solidaritätszuschlag 1995, um den Kosten der Wiedervereinigung gerecht zu werden. Er gilt unbefristet.