In einer Zeit des Jahres, in der Rückblicke besonders gefragt sind, schauen wir voraus. Das Jahr 2025 bringt einige steuerliche Änderungen mit sich. So treten am 1. Januar 2025 diverse Neuerungen in der Kleinunternehmerregelung in Kraft, die mehr Flexibilität und Chancen bieten sollen. Besagte Kleinunternehmerregelung ermöglicht es, Umsätze ohne Umsatzsteuer auszuweisen, wenn eine bestimmte Umsatzgrenzen nicht überschritten wird. Bisher lag diese Umsatzgrenze bei 22.000 Euro im vorangegangenen Jahr und maximal 50.000 Euro im laufenden Kalenderjahr. Ab dem 1. Januar 2025 erhöht sich die Grenze auf 25.000 Euro (Vorjahr) bzw. 100.000 Euro (laufendes Kalenderjahr).

Dabei ist sehr wichtig zu beachten, dass diese Grenzen nicht nur neu, sondern auch hart sind. Das bedeutet, dass Sie bei Überschreitung sofort nicht mehr als Kleiunternehmer gelten und unbedingt Umsatzsteuer ausweisen und abführen müssen. Außerdem handelt es sich bei den neuen Grenzen um Nettosummen, nicht mehr wie bisher um Bruttosummen. Es bleibt freilich dabei, dass Sie gänzlich auf die Kleinunternehmerregelung verzichten und die Option der Regelbesteuerung wählen können. Bei Bedarf beraten wir Sie selbstverständlich gerne dazu.

Von der Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen sind Kleinunternehmer ausgenommen, müssen aber den Empfang des neuen Rechnungsformats ermöglichen. Hierzu reicht eine E-Mail-Adresse aus.