Herbstzeit ist Messezeit. Viele Unternehmen präsentieren sich gerade in der zweiten Jahreshälfte auf Messen, um Ihre Produkte oder Dienstleistungen vorzustellen und mit potenziellen Kunden oder Partnern direkt ins Gespräch zu kommen. Dabei fallen zahlreiche Kosten an, die betrieblich veranlasst sind und somit steuerlich geltend gemacht werden können.
Die Kosten für die Miete der Standfläche sowie den Bau und die Ausstattung Ihres Messestands sind in vollem Umfang als Betriebsausgaben absetzbar. Dazu gehören auch die Ausgaben für den Transport des Standmaterials sowie die Kosten für den Auf- und Abbau des Stands durch externe Dienstleister. Ebenfalls absetzbar sind Reisekosten, zu denen Fahrtkosten, Übernachtungskosten und Verpflegungsmehraufwendungen für Mitarbeiter zählen. Immer gilt: Der direkte Zusammenhang zur Messe muss gegeben sein. Weiterhin geltend gemacht werden kann alles, was zur Präsentation auf der Messe dient, wie etwa Flyer, Broschüren, Banner, Plakate oder digitale Displays.
Die Teilnahme an einer Messe birgt bestimmte Risiken, wie z. B. Beschädigungen des Standes oder Diebstahl von Ausstellungsstücken. Die Kosten für spezielle Messeversicherungen können ebenfalls als Betriebsausgaben abgesetzt werden.
Um die entstandenen Kosten sowie den berufliche Anlass der Messeteilnahme eindeutig nachweisbar sein, sollten alle Belege und Rechnungen sorgfältig gesammelt und aufbewahrt werden! Bei Fragen zu diesem und andere Steuerthemen können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen.
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