Immer mehr Menschen wollen sich aktiv an der Energiewende beteiligen. Die Bundesregierung setzt entsprechende Anreize, um diesen Trend zu fördern. So soll es auch für Vermieter zunehmend interessanter werden, Photovoltaikanlagen anzubringen und die eigenen Mieter mit Solarstrom zu versorgen. Bereits am 25.07.2017 ist das Mieterstromgesetz in Kraft getreten. Demnach steht dem Betreiber einer PV-Anlage die Zahlung eines Mieterstromzuschlags zu, vorausgesetzt, die Anlage liefert mit einer Leistung von bis zu 100 kW den Strom direkt an Verbraucher, z.B. an die eigenen Mieter. Der Mieterstromzuschlag unterliegt als echter Zuschuss nicht der Umsatzsteuer.
Photovoltaik und Steuern bleibt ein komplexes Thema mit verschiedenen Facetten. Wir möchten dazu beitragen, dass die Energiewende nicht in eine Sackgasse führt und beraten gerne Menschen, die bereits eine PV-Anlage betreiben oder über eine Installation nachdenken. Sprechen Sie uns auf dieses Thema an!