Seit zwei Jahren stellt uns die Corona-Pandemie vor große Herausforderungen. Nun müssen wir als Wirtschaft und Gesellschaft mit dem Ukraine-Krieg einer weiteren Krise ins Auge blicken, die sich vor allem in steigenden Energiepreisen ausdrückt. Die Bundesregierung reagiert auch hier mit einer Reihe von Steuererleichterungen.

Im Zuge eines milliardenschweren Entlastungspaketes hat die Ampel-Koalition beschlossen, den Arbeitnehmerpauschbetrag bei der Einkommensteuer um 200 Euro auf 1.200 Euro zu erhöhen. Diese Maßnahme, die rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 gilt, soll gezielt Arbeitnehmer entlasten. Bereits zu Beginn des Jahres, vor Ausbruch des Krieges in der Ukraine, war die Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrags auf 9.984 Euro und damit um 240 Euro in Kraft getreten. Diese Anhebung soll nun rückwirkend um weitere 363 Euro höher ausfallen und liegt dann bei 10.347 Euro.

Vorgezogen wird die eigentlich für den 1. Januar 2024 anstehende Erhöhung der Pauschale für Fernpendler ab dem 21. Kilometer. Rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 beträgt sie nun 38 Cent. Die 2000 eingeführte EEG-Umlage entfällt zum 1. Juli 2022. Die Entlastung in Höhe von 3,723 ct/kWh soll von den Netzbetreibern in vollem Umfang an die Endverbraucher weitergegeben werden.

Wir von Straten und Kollegen finden es in einer Zeit, in der die Herausforderungen immer weiter zunehmen, sehr wichtig, für Privatpersonen ebenso wie für Unternehmen ein zuverlässiger, kompetenter Ansprechpartner rund um Steuern zu sein. Mit unserer Erfahrung und Fachkenntnis möchten wir Sie entlasten und Ihnen Chancen aufzeigen. Wir betreuen Kunden in der Grafschaft Bentheim, im Emsland und Umgebung.