Die Weihnachtszeit steht vor der Tür und viele Unternehmen möchten ihren Mitarbeitern für ihre harte Arbeit im vergangenen Jahr danken. Eine beliebte Möglichkeit, Wertschätzung zu zeigen, ist die Verteilung von Weihnachtsgeschenken. Doch bevor Sie sich als Weihnachtsmann – oder frau betätigen, sollten Sie an die 50-Euro-Grenze denken – und diese nicht mit der 60-Euro-Grenze verwechseln. Dann machen Sie nur dem Finanzamt eine Freude!

Grundsätzlich sind Sachgeschenke bis zu 50 Euro im Monat pro Mitarbeiter steuerfrei. HohoHo, das können Sie gut für Weihnachtsgeschenke nutzen! Reine Geldgeschenke, wie zum Beispiel das Weihnachtsgeld, fallen nicht unter diese Regelung. Immer gerne verschenkt, besonders bei akuter Einfallslosigkeit, werden Gutscheine. Hier gilt, dass Gutscheine mit Geldbeträgen bis zu 50 Euro ebenfalls steuerfrei sind, vorausgesetzt, dass sie einen klaren Bezug zu Waren oder Dienstleistungen aufweisen. Die Gutscheine sollten keine Möglichkeit für eine Barauszahlung oder eine Kreditkartenfunktion aufweisen!

Kommen wir zur 60-Euro-Grenze, die es auch gibt, die aber nicht für Weihnachtsgeschenke gilt. Die Freigrenze von 60 Euro im Monat pro Mitarbeiter ist Geschenken zu einem „persönlichen Ereignis“ vorbehalten. Dazu zählen laut Finanzamt der Geburtstag, die Hochzeit, die Geburt eines Kindes oder ein Firmenjubiläum. Weihnachten gilt ausdrücklich nicht als persönliches Ereignis.

Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, dass Sie zu Weihnachten nicht versehentlich das Finanzamt beschenken, können Sie sich gerne von uns beraten lassen.

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