Seit dem 1. Januar 2026 gilt eine wichtige Neuerung im Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den Niederlanden. Grenzpendlerinnen und Grenzpendler dürfen nun bis zu 34 Tage pro Kalenderjahr im Homeoffice arbeiten, ohne dass sich dadurch ihre steuerliche Zuordnung ändert. Das Besteuerungsrecht bleibt also weiterhin bei dem Staat, in dem die Beschäftigten üblicherweise tätig sind. Diese Regelung schafft endlich Klarheit nach den Unsicherheiten der vergangenen Jahre, die insbesondere während und nach der Corona-Pandemie zu komplexen Abgrenzungsfragen geführt hatten.
Für Unternehmen mit Mitarbeitenden auf beiden Seiten der Grenze bedeutet dies eine deutliche administrative Entlastung bei der steuerlichen Bewertung grenzüberschreitender Arbeitstage. Mit der neuen 34-Tage-Regelung wird eine dauerhafte Lösung geschaffen, die steuerliche Klarheit mit den Anforderungen moderner, flexibler Arbeitsmodelle in Einklang bringt. Dies stärkt die Attraktivität unserer Grenzregion als Wohn- und Arbeitsstandort und vereinfacht zugleich die Personal- und Unternehmensplanung erheblich.
Zum Thema der Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den Niederlanden haben wir auch in der Vergangenheit schon informiert: