Für die gut 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland besteht in diesem Sommer Grund zur Freude: Ab dem 1. Juli 2024 erhöht sich die Rente um 4,57%. Nach zwei Jahren liegt die Rentenerhöhung damit erstmals wieder über der Inflation. Zu einem Meilenstein wird diese Rentenanpassung jedoch aus einem anderen Grund: Zum ersten erfolgt Mal die Rentenerhöhung bundeseinheitlich, nachdem der Rentenwert im Osten 2023 endlich den Rentenwert im Westen erreicht hat.

Auch bei der Hinterbliebenenrente gibt es Änderungen. Witwen und Witwer, die zwischen Januar 2001 und Juni 2014 in den Ruhestand eingetreten sind, erhalten einen Zuschlag von 7,5%. Dies gilt allerdings nur, wenn der verstorbene Ehepartner keine eigene Rente bezogen hat und am Todestag höchstens 65 Jahre und acht Monate alt war. Bei einem Rentenbeginn zwischen Juli 2014 und Dezember 2018 beträgt der Zuschlag 4,5 Prozent. Darüber hinaus wird der anrechnungsfreie Einkommensverdienst für Witwen und Witwer, die das reguläre Rentenalter noch nicht erreicht haben, auf 1.038,50 Euro im Monat angehoben.

Gerne unterstützen wir Rentnerinnen und Rentner in Steuerfragen und bieten Entlastung und Sicherheit in einem sehr komplexen Themenfeld. Wir wollen dazu beitragen, dass Rentnerinnen und Rentner die Vorteile ihres Ruhestandes genießen können, au auch dann, wenn sie beispielsweise durch Nebenerwerb weiterhin am Berufsleben teilnehmen.

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