Das Thema Corona ist größtenteils aus den Medien verschwunden. Das ist durchaus verständlich, gibt es doch leider genug andere Themen von hoher Aktualität und Brisanz. Überdies sind viele Menschen schlichtweg erleichtert, nicht mehr jeden Tag über das in den vergangenen drei Jahren so überpräsente Corona lesen und hören zu müssen. Vertun darf man sich aber nicht: Corona wird uns – und damit meinen wir ganz bewusst uns als Steuerberater – noch eine Weile beschäftigen.

Viele Unternehmen haben Corona-Hilfen beantragt. Die Überbrückungshilfen sowie November- und Dezemberhilfen, die über Steuerberater („prüfende Dritte“) eingereicht worden sind, wurden oft auf der Grundlage von prognostizierten Umsatzrückgängen und Fixkosten gewährt. Die endgültige Höhe der Unterstützung wird jedoch anhand der tatsächlich realisierten Geschäftsentwicklung ermittelt. Dies erfordert eine Schlussabrechnung über die „prüfenden Dritten“, die zur Nachzahlung oder Rückforderung von Zuschüssen führen kann.

Die ursprüngliche Frist für die Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen war am 21. Juni 2023 und wurde aufgrund des hohen Aufkommens bis zum 31. August 2023 verlängert. Ebenfalls bis zum 31. August möglich ist die Beantragung einer weiteren Fristverlängerung bis zum 31. Dezember 2023.

Wenn Sie Fragen zu Ihren erhaltenen Corona-Hilfen haben, wenden Sie sich gerne an uns.

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