Ein bewegtes Jahr 2020 neigt sich dem Ende zu. Dass viele Menschen mit einer gespannten Unruhe auf das kommende neue Jahr blicken, hat dabei weniger mit dem Wegfall des Soli oder anderen Steuerrechtsänderungen zu tun, so ehrlich sind wir natürlich. Im Angesicht einer Pandemie und in der Erwartung eines baldigen Impfstoffes erscheinen viele andere Themen verständlicherweise nebensächlich, doch das bedeutet nicht, dass sie unwichtig sind. Auch Steuerrechtsänderungen werden das Jahr 2021 mitgestalten. Sie eröffnen Chancen und stellen Herausforderungen. Wir möchten Sie zuverlässig und kompetent auf dem Laufenden halten. Sprechen Sie uns gerne an.

Einen kurzen Überblick oder, in diesem Fall, eine kleine Vorschau geben wir Ihnen an dieser Stelle gerne. Der sogenannte „Soli“ fällt ab Januar für viele Steuerzahler komplett weg. Ledige, die weniger als 73.000 Euro brutto im Jahr verdienen, und Ehepaare, deren Jahreseinkommen unter 151.000 Euro brutto bleibt, müssen keinen Solidaritätszuschlag mehr zahlen. Alleinstehende, die mehr als 73.000 Euro brutto im Jahr verdienen, aber unter 109.000 Euro brutto bleiben, sowie Ehepaare, deren gemeinsames Jahreseinkommen mindestens 151.000 Euro brutto beträgt, aber 221.000 Euro brutto nicht überschreitet, zahlen ihn ab Januar 2021 anteilig.

Verlängert bis Ende März 2021 werden die Regelungen zum Baukindergeld, wohingegen die Reduzierung der Mehrwertsteuer auf 5% bzw. 16% mit Ablauf des Dezembers 2020 wegfällt. Auf Waren und Dienstleistungen werden wieder 7% bzw. 19% Mehrwertsteuer erhoben. Der Kinderfreibetrag und das Kindergeld steigen, für Fernpendler gilt auf ihrem Arbeitsweg ab dem 21. Entfernungskilometer eine höhere Entfernungspauschale von 35 Cent je Kilometer.

Auf so viele Zahlen folgt unser kurzes, prägnantes Versprechen, Sie bei Bedarf klar und gezielt zu beraten. Sie erreichen uns telefonisch (05921/72988 62) oder per Email (info@stratenundkollegen.de).