Kann ich meine private Urlaubsreise eigentlich von der Steuer absetzen? Diese Frage, die manchen Reisenden vielleicht während des Kofferpackens, auf dem langen Flug in den Süden oder schon am Strand liegend in den Kopf kommt, ist mit einem klaren Nein zu beantworten. Bei genauerer Betrachtung ist das Nein mittlerweile allerdings nicht mehr ganz so klar, denn klimabewusstes Reisen lässt sich – auf Umwegen – durchaus von der Steuer absetzen.

Viele der beliebtesten Urlaubsorte lassen sich am bequemsten, schnellsten und auch günstigsten mit dem Flugzeug erreichen. Nur umweltfreundlich ist das nicht, denn Flugzeuge haben einen besonders hohen CO2-Ausstoß. Immer mehr Reisende gleichen ihren Flug daher durch Spenden an Klimaschutzorganisation aus. Dies wird auch als CO2-Kompensation bezeichnet. Verschiedene Anbieter wie myClimate, Klima-Kollekte und Atmosfair bieten auf ihren Homepages spezielle Tools an, um den CO2-Ausstoß einer Flugreise und den Preis, der als Ausgleich bezahlt werden muss, zu berechnen.

Wird der Ausgleich an eine Klimaschutzorganisation gezahlt, die steuerbegünstigt ist, kann der Betrag von der Steuer abgesetzt werden. Hier gelten die grundsätzlichen Spendenregeln. Liegt der Wert der CO2-Kompensation beispielsweise unter 300 Euro, muss dem Finanzamt keine Zuwendungsbestätigung vorgelegt werden. In einem solchen Fall reicht ein vereinfachter Nachweis, zu dem beispielsweise ein Kontoauszug gehört.