Am 10. September 2025 hat das Bundeskabinett das Steueränderungsgesetz 2025 beschlossen. Um Wohlstand und Beschäftigung nachhaltig zu sichern, entlastet die Bundesregierung sowohl Unternehmen als auch Privathaushalte. Ein wichtiger Schritt ist dabei die Anhebung der Entfernungspauschale, die mehr Flexibilität am Wohn- und Arbeitsort ermöglicht. Zum 1. Januar 2026 wird die Entfernungspauschale einheitlich auf 38 Cent ab dem ersten gefahrenen Kilometer erhöht. Bisher galt dieser Satz erst ab dem 21. Kilometer. Weiterhin wird die zeitlichen Befristung der Mobilitätsprämie aufgehoben, so dass Steuerpflichtige mit geringeren Einkünften auch nach 2026 weiterhin die Mobilitätsprämie erhalten.
Ab dem 1. Januar 2026 wird der Umsatzsteuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen – mit Ausnahme von Getränken – von derzeit 19 auf 7 Prozent reduziert. Ziel ist es, die Gastronomiebranche zu stärken und zugleich Preisvorteile für die Kundinnen und Kunden zu ermöglichen. Von der Maßnahme profitieren nicht nur klassische Gastronomiebetriebe wie Restaurants, sondern auch Bäckereien, Metzgereien, der Lebensmitteleinzelhandel sowie Anbieter von Catering-Services und Einrichtungen mit Gemeinschaftsverpflegung, etwa Kitas, Schulen und Krankenhäuser. Insgesamt bedeutet die Steuersenkung eine jährliche Entlastung von 3,6 Milliarden Euro für die Branche und die Bürgerinnen und Bürger.
Ebenfalls am 10. September wurde der Entwurf für das sogenannte Cuxhaven-Gesetz beschlossen, das neben der Auflösung der Freizone Cuxhaven auch eine Änderung im Energiesteuergesetz vorsieht. Dabei wird die Steuervergünstigung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft („Agrardiesel“) vollständig wieder eingeführt. Ziel ist es, die Betriebe finanziell zu entlasten und ihnen zugleich langfristige Planungssicherheit in einem von starken Preisschwankungen geprägten Markt zu geben.