Die Steuerberaterprüfung soll ab 2028 grundlegend moderner und flexibler werden. Ziel der Reform ist es, den Zugang zum Beruf attraktiver zu gestalten und gleichzeitig das hohe fachliche Niveau beizubehalten.
Eine der wichtigsten Neuerungen: Die Prüfung wird modularer. Die drei schriftlichen Klausuren sollen künftig einzeln abgelegt werden können. Wer einen Prüfungsteil besteht, kann diesen voraussichtlich über mehrere Jahre behalten und muss ihn bei einem späteren Nichtbestehen nicht erneut schreiben. Gleichzeitig soll die bisherige Begrenzung der Prüfungsversuche entfallen. Auch bereits endgültig gescheiterte Kandidatinnen und Kandidaten sollen eine neue Chance erhalten.
Auch beim Zugang zur Prüfung gibt es Veränderungen: Der bisherige Fakultätsvorbehalt soll wegfallen. Entscheidend soll künftig stärker sein, welche Inhalte im Studium tatsächlich vermittelt wurden. Dafür sind unter anderem Mindestanforderungen an ECTS-Punkte in Wirtschafts- und Rechtswissenschaften vorgesehen.
Für die schriftliche Prüfung bleibt es grundsätzlich bei drei Klausuren und dem Prüfungstermin im Oktober. Eine wichtige Änderung: Der bisher mögliche Notenausgleich zwischen den Klausuren soll entfallen. Jede einzelne Klausur muss künftig mindestens mit 4,5 bestanden werden.
Wichtig: Noch handelt es sich um einen Gesetzentwurf. Einige Details, etwa zur Notenverbesserung oder zu weiteren Regelungen bei der mündlichen Prüfung, sind noch nicht endgültig geklärt. Das Bundesfinanzministerium hat den entsprechenden Referentenentwurf am 13. August 2026 veröffentlicht.