Das Jahr 2024 neigt sich dem Ende zu. Wir empfehlen Steuerzahlern, die ihre Steuerlast reduzieren möchten, die verbleibende Zeit bis zum Jahresende zu nutzen. Mit einer cleveren Planung können Ausgaben gezielt ins laufende Jahr vorgezogen oder ins nächste Jahr verschoben werden. Ein „Kassensturz“ vor Jahresende hilft dabei: Überprüfen Sie Ihre Werbungskosten und Gesundheitsausgaben und versuchen Sie, diese möglichst in einem Jahr zu bündeln.

Auch Handwerkerleistungen können mit 20 Prozent der Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 6.000 Euro, also maximal 1.200 Euro pro Jahr, steuerlich geltend gemacht werden. Wichtig ist, dass eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt und die Zahlung nicht in bar erfolgt. Wer in diesem Jahr bereits viele Baumaßnahmen hatte und den Abzugsbetrag ausgeschöpft hat, sollte mit dem Handwerker vereinbaren, die nächste Rechnung erst 2025 zu bezahlen.

Eine Steuererklärung kann sich lohnen: Laut Statistik aus 2020 erhielten 84,6 Prozent der Steuerzahler eine durchschnittliche Rückerstattung von 1.063 Euro. Noch bis zum Jahresende können Steuererklärungen für 2020 eingereicht werden, sofern keine Abgabepflicht bestand. Dies ist besonders sinnvoll, wenn im Laufe des Jahres der Job gewechselt oder nicht das ganze Jahr gearbeitet wurde.

Ein weit verbreiteter Irrtum besagt, dass wer einmal eine Steuererklärung abgegeben hat, dies immer tun muss. Das stimmt nicht. Freiwillige Steuererklärungen können flexibel abgegeben werden. Abgabepflichtig sind vor allem Personen, deren Einkommen nicht automatisch besteuert wird.