Eine häufig gestellte Frage gerade rund um die Sommermonate lautet: Haben Minijobber überhaupt Anspruch auf bezahlten Urlaub? Die Antwort lautet ganz klar: Ja. Minijobber haben dieselben grundlegenden Arbeitnehmerrechte wie Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigte. Dazu gehört auch der gesetzliche Urlaubsanspruch.
Ob jemand in Vollzeit, Teilzeit oder auf Minijob-Basis arbeitet, spielt für den gesetzlichen Urlaubsanspruch keine Rolle. Entscheidend ist allein, dass ein Arbeitsverhältnis besteht.
Die Anzahl der Urlaubstage richtet sich danach, an wie vielen Tagen pro Woche gearbeitet wird, nicht nach der Anzahl der Stunden. Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt bei einer Sechs-Tage-Woche 24 Werktage pro Jahr. Für andere Arbeitszeitmodelle wird der Anspruch entsprechend umgerechnet.