Obwohl abgewiesen haben die Klagen zweier Rentner gegen ihre Finanzämter aufsehenerregende Folgen: Der Bundesfinanzhof verlangt, dass die Berechnungsweise der Rentenbesteuerung angepasst wird, um zu verhindern, dass spätere Rentnerjahrgänge von einer doppelten Besteuerung ihrer Renten betroffen sind. Somit muss eine Vielzahl künftiger Senioren vermutlich weniger Steuern zahlen als bisher angenommen.

Derzeit schließen die Finanzämter bei der Berechnung des steuerfreien Teils der Rente neben dem Rentenfreibetrag auch den altersunabhängigen Grundfreibetrag ein. Nun hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass zukünftig weder der Grundfreibetrag noch der Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung einbezogen werden dürfen.

Die Bundesregierung muss darauf reagieren. Wann dies jedoch geschieht, steht noch nicht fest, zumal im September 2021 ein neuer Bundestag gewählt wird. Viele Menschen, die in den kommenden Jahren Rentner werden, sollten die Entwicklungen im Auge behalten. Wir als Steuerberatungsgesellschaft sind Ihr Ansprechpartner, mit dem Sie schon heute vertrauensvoll und fachkompetent über Ihre Zukunft sprechen können. Halten Sie sich mit Fragen zu komplexen Themen wie der Rentenbesteuerung nicht zurück, holen Sie sich den professionellen Rat, der Ihnen zusteht.