Bald beginnt sie wieder, diese Zeit des Jahres, die von Besinnlichkeit und innerer Einkehr geprägt ist: Die Weihnachtszeit. Zum Ende des Jahres kommen viele Menschen langsam zur Ruhe und sehen viel bewusster, was sie haben und andere nicht, wie gut es ihnen selbst geht, während andere Menschen Not leiden. So entscheiden sich gerade in der Weihnachtszeit viele Leute dafür, Geld zu spenden. Das finden wir wunderbar und möchten gezielt darauf hinweisen, dass sich spenden lohnt!

Spenden als freiwillige Leistung in Form von Geld oder Gegenständen, für welche die spendende Person keine andere Gegenleistung als Dankbarkeit erhält, können von der Steuer abgesetzt werden, sofern es sich beim Empfänger um eine anerkannte gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Organisation handelt. Von der Spendenhöhe hängen die erforderlichen Nachweise an das Finanzamt ab. Bei Beträgen unter 300 Euro reicht schon ein vereinfachter Nachweis wie ein Zahlungsbeleg oder eine Kontoauszugskopie. Zur Absetzung von Spenden über 300 Euro ist eine Spendenbestätigung, die auch Spendenquittung oder Zuwendungsbestätigung genannt wird, erforderlich. Diese wird vom Empfänger ausgefüllt. 

Insgesamt können maximal 20 Prozent des eigenen Einkommens bei der Steuererklärung als Sonderausgaben, zu denen Spenden zählen, geltend gemacht werden. Übersteigen die Spenden in einem Jahr dieses Maximum, lässt sich der überschüssigen Betrag auf das Folgejahr übertragen. Dieses Regelung wird als Spendenvortrag bezeichnet. 

Das Thema Spenden ist in der Weihnachtszeit auch zunehmend für Unternehmen interessant, die auf Weihnachtsgeschenke an ihre Partner und Kunden verzichten und dafür gemeinnützige Unterstützung leisten. Wir beraten gerne rund um das Spenden und Steuern.