Im Juli haben wir darüber informiert, dass die Frist für die Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen aufgrund des hohen Aufkommens bis zum 31. August 2023 verlängert wurde. Da es immer noch mehr ausstehende Schlussabrechnungen als erwartet gibt, wurde die Frist noch einmal um zwei Monate bis zum 31. Oktober 2023 verlängert.

Falls Sie, wie sicherlich viele Menschen, dass Thema Corona innerlich schon ein wenig zur Seite geschoben haben, fassen wir die Zusammenhänge gerne noch einmal kurz für Sie zusammen. Bereit? Viele Firmen haben inmitten der Corona-Pandemie Unterstützungsanträge gestellt. Die Überbrückungshilfen I bis IV sowie die November- und Dezemberhilfen wurden dabei mithilfe von Steuerberatern, den sogenannten „prüfenden Dritten“, beantragt. Diese basierten auf Schätzungen bezüglich erwarteter Umsatzrückgänge und Fixkosten. Die endgültige Höhe der finanziellen Unterstützung wird jedoch anhand der tatsächlich realisierten Geschäftsentwicklung ermittelt. Dies bedeutet, dass eine abschließende Abrechnung durch die „prüfenden Dritten“ erforderlich ist. Diese Abrechnung kann dazu führen, dass Unternehmen entweder zusätzliche Beträge erhalten oder bereits gewährte Zuschüsse zurückzahlen müssen.

Bis zum 31. Oktober möglich ist auch ein Antrag auf eine weitere Fristverlängerung bis zum 31. März 2024. Sofern bereits eine Fristverlängerung bis zum 31. Dezember 2023 genehmigt wurde, wird diese nun automatisch bis zum 31. März 2024 verlängert.

Sie müssen sich auch noch dem Thema Corona-Hilfen auseinandersetzen? Dann wenden Sie sich gerne an uns!

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