Wussten Sie schon das der Weihnachtsbaum ein ziemliches Kuriosum im Steuerrecht ist? Je nachdem, wer den Weihnachtsbaum verkauft, wo er herkommt und welcher Natur (oder eben nicht) er ist, können zwischen 0 und 19 Prozent Umsatzsteuer anfallen.

Der reguläre Steuersatz von 19 Prozent gilt für alle künstlichen Weihnachtsbäume, wie zum Beispiel solchen aus Plastik, die zumeist einmal gekauft und dann die nächsten Jahrzehnte in jedem Dezember aus dem muffigen Keller oder vom stickigen Dachboden geholt werden. Für einen echten Baum, der im Baumarkt oder Gartencenter verkauft wird, sind 7 Prozent Umsatzsteuer fällig. Ein Forst- oder Landwirt muss beim Verkauf eines im Wald gewachsenen Baumes unter Umständen nur 5 Prozent an den Fiskus ab- und damit an die Kunden weitergeben, während der Staat für Bäume aus einer Weihnachtsbaumzucht 10,7 Prozent Umsatzsteuer verlangt. Gar keine Umsatzsteuer müssen Privatverkäufer oder Kleinunternehmen auf ihre Weihnachtsbäume draufschlagen. Wer seinen Weihnachtsbaum also bei einem Kleinunternehmer kauft, kann ganz schön sparen.

An so einem Weihnachtsbaum hängen fast so viele verschiedene Steuersätze wie bunte Kugeln. Was Sie beachten müssen, wenn Sie als Unternehmer Ihren Mitarbeitern Weihnachtsbäume schenken wollen, erfahren Sie hier.